BIGBANK Festgeld mit höherer Einlagensicherung

BIGBANK Festgeld nun mit höherer EinlagensicherungAb dem 01.01.2011 gilt neben der Einführung des Euro in Estland auch eine neue gesetzliche Einlagensicherungshöhe von dann 100.000€ zu 100% pro natürliche Person.

Demnach sind ab dem neuen Jahr ihre Einlagen auch beim Festgeldkonto der BIGBANK bis zu einer Höhe von 100.000€ zu 100% gesetzlich abgesichert. Grund ist die ab dem 31.12.2010 gültige EU-Verordnung (siehe – neue gesetzliche Einlagensicherungsgrenzen) nach der alle EU-Staaten eine Mindestsumme von 100.000€ zu 100% gesetzlich absichern müssen. Zusätzliche Beitritte der Banken in freiwillige Sicherungssysteme (z.B. Einlagensicherungsfonds) bleiben außen vor.

Bisher waren bei der estnische BIGBANK Einlagen bis 50.000€ abgesichert – durch die neue verdoppelte Grenze und die gleichzeitige Einführung des Euro in Estland wird es im Neuen Jahr wohl mehr europäische Anleger – bspw. auch aus Deutschland für die Konten der BIGBANK geben.

Und die Zinsen des Festgeldkontos können sich durchaus sehen lassen – derzeit bekommen Anleger bis zu 4,20% Zinsen bei nur 5 Jahren Anlagedauer. Aber auch in den niedrigeren Laufzeiten von bspw. 2 Jahren erhalten Sie schon sehr gute Zinsen von fast 3%. Alle Details zum Konto und eine große Zinsübersicht erhalten Sie auf unserer Infoseite zum BIGBANK Festgeld.

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100.000€ gesetzliche Einlagensicherung ab 2011

Gesetzliche Einlagensicherung in der EU steigt 2011 auf 100.000 EuroNeben einem freiwilligen Einlagensicherungsfonds und weiteren Sicherungseinrichtungen sind alle Länder der EU durch die Richtlinie 94/19/EG und 97/9/EG zu einer gesetzlichen Einlagensicherung verpflichtet.

Diese gesetzliche Einlagensicherung muss derzeit mindestens 50.000€ pro Kunde zu 100% absichern – sprich die gesetzlichen Regelungen des jeweiligen EU-Landes müssen mindestens diesen Betrag bspw. bei Tagesgeld oder Festgeld schützen.

Ab dem 31.12.2010 gilt dann aber entsprechend der doppelte Mindestbetrag pro Kunde – dann sind 100.000€ der Einlagen zu 100% abgesichert (zusätzlich dann auch 90% der Verbindlichkeiten aus sog. Wertpapiergeschäften bis 20.000€ – bspw. für den Fall einer Bankenpleite).

In Deutschland wurde diese Vorgabe durch das neue Einlagensicherungsgesetz im Juli 2009 umgesetzt. Als Entschädigungseinrichtungen bestehen in Deutschland die EdB, die VÖB und die EdW – zuletzt in Erscheinung getreten ist dabei die Entschädigungseinrichtung Deutscher Banken (EdB) bei der NOA-Bank Pleite – damals zahlte die EdB innerhalb weniger Tage die bis 50.000€ abgesicherten Kundengelder an die Betroffenen aus.

Derzeit ist die EU-Richtlinie in den einzelnen Ländern aber noch recht unterschiedliche umgesetzt. Einige Länder haben schon jetzt eine Einlagensicherung von 100.000€, andere mehr und einige werden diese Vorgabe wohl erst Anfang 2011 umsetzen (Angaben nur für natürliche Personen).

  • Belgien – 100.000€ (Stand 02/2010)
  • Dänemark – 100.000€ (Stand 10/2010)
  • Deutschland – 50.000€ (Stand 01/2010)
  • Estland – 782.330EEK – ca. 50.000€ (Stand 10/2008)
  • Finnland – 50.000€ (Stand 10/2008)
  • Frankreich – 70.000€ (Stand 08/2008)
  • Griechenland – 100.000€ (Stand 11/2008)
  • Großbritannien – 50.000GPB – ca. 60.000€ (Stand 12/2010)
  • Irland – 100.000€ (Stand 09/2008)
  • Italien – 103.291€ (Stand 08/2008)
  • Luxemburg – 100.000€ (Stand 01/2010)
  • Niederlande – 100.000€ (Stand 01/2010)
  • Österreich – 100.000€ (Stand 10/2010)
  • Polen – 50.000€ (Stand 10/2010)
  • Portugal – 100.000€ (Stand 10/2010)
  • Schweden – 50.000€ (Stand 10/2010)
  • Spanien – 100.000€ (Stand 10/2010)
  • Ungarn – 50.000€ (Stand 02/2010)

Quelle: Wikipedia – Einlagensicherung

Für Sie als Anleger wird die höhere Einlagensicherung interessant, wenn Sie Anlagen aus dem europäischen Ausland bevorzugen – das sind bspw. das Bank of Scotland Tagesgeld (Großbrittannien) oder das BIGBANK Festgeld (Estland) zu nennen – ab dem nächsten Jahr wird auch hier eine höhere Absicherung gelten.

Insbesondere in Estland wird es ab dem 01.01.2011 einige Neuregelungen geben, denn dann wird dort auch der Euro als Landeswährung eingeführt.