Anlagekonto
Als sogenanntes Anlagekonto werden Konten bezeichnet, die nicht für den “normalen” Zahlungsverkehr verwendet werden können - nur für Anlagen und entstehende Zinsen ist das Konto freigeschaltet.
Bspw. sind beim Anlagekonto keine Überweisungen oder Abbuchungen von anderen als dem Referenzkonto - und auch Geldeinzüge per Einzugsermächtigung sind nicht möglich. Des Weiteren können oft keine Barabhebungen (Geldautomat) möglich, da oft nicht einmal Kunden oder EC-Karten für diese Konten existieren und auch nicht vorgesehen sind.
Dies dient einerseits dem Schutz des Kontos - da meist Sparkonten - so auch das Sparbuch, Festgeldkonto, Tagesgeldkonten oder Terminkonten als Anlagekonto geführt werden.
Kurz und Knapp dient das Anlagekonto - wie der Name schon sagt zur Anlage von Geld - mit erhöhter Sicherheit - und nicht als Girokonto zur Zahlung von Rechnungen.
