Anlagekonto

Als sogenanntes Anlagekonto werden Konten bezeichnet, die nicht für den “normalen” Zahlungsverkehr verwendet werden können - nur für Anlagen und entstehende Zinsen ist das Konto freigeschaltet.

Bspw. sind beim Anlagekonto keine Überweisungen oder Abbuchungen von anderen als dem Referenzkonto - und auch Geldeinzüge per Einzugsermächtigung sind nicht möglich. Des Weiteren können oft keine Barabhebungen (Geldautomat) möglich, da oft nicht einmal Kunden oder EC-Karten für diese Konten existieren und auch nicht vorgesehen sind.

Dies dient einerseits dem Schutz des Kontos - da meist Sparkonten - so auch das Sparbuch, Festgeldkonto, Tagesgeldkonten oder Terminkonten als Anlagekonto geführt werden.

Kurz und Knapp dient das Anlagekonto - wie der Name schon sagt zur Anlage von Geld - mit erhöhter Sicherheit - und nicht als Girokonto zur Zahlung von Rechnungen.



Kommentar abgeben:

eMail: