Beratungsprotokoll

Ein Beratungsprotokoll muss vom Bankberater für jede Beratung erstellt und unterschrieben werden. Damit soll der Umfang und die Qualität der Beratungsleistung dokumentiert werden und der Kunde vor einer Fehlberatung geschützt werden. Seit 2010 sind jegliche Berater, die Finanzprodukte empfehlen dazu verpflichtet dieses Protokoll nach jedem Beratungsgespräch zu erstellen. Darin werden unter anderem die Länge des Gesprächs, die Erfahrung des Kunden und alle besprochenen Produkte fest gehalten.

Inzwischen versuchen einige unseriöse Berater ihre Haftung zu reduzieren, indem sie den Kunde das Beratungsprotokoll unterschreiben lassen. Anleger sind aber nicht dazu verpflichtet ein Beratungsprotokoll zu kontrollieren und für die Rechtmäßigkeit zu unterschreiben. Einzig und alleine der Berater muss seine Unterschrift unter das Protokoll setzen und es vor Abschluss eines Finanzprodukts an den Kunden aushändigen.

Viele Beratungsgespräche finden heute telefonisch statt. In diesem Fall muss dem Kunde das Beratungsprotokoll schriftlich vor einem Abschluss zugestellt werden. Nur wenn der Kunde ausdrücklich damit einverstanden ist, kann das Finanzprodukt bereits vor dem Erhalt des Beratungsprotokolls erworben werden.

Das Beratungsprotokoll dient der Kunden im Fall einer Fehlberatung dazu Schadensersatzansprüche gegen die beratende Bank leichter durchzusetzen. Zudem hat der Kunde die Möglichkeit sämtliche Punkte die besprochen wurden zuhause noch einmal zu kontrollieren. Damit soll auch verhindert werden, dass der Kunde durch die Vertriebstaktiken der Finanzberater überrumpelt wird und zum Abschluss von unnötigen Finanzprodukten gedrängt wird.

Für die rein online abschließbanren Produkte wie Tagesgeld oder Festgeldkonto ist in der Regel kein Beratungsprodokoll notwendig, da Kunden diese Produkte oft selbst abschließen.

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