Mindesteinlage

Eine Mindesteinlage wird von den Banken bei einigen Angeboten von Tagesgeld- und Festgeldkonten gefordert. Damit ist diese Geldanlage erst ab einem bestimmten Anlagebetrag verfügbar. Bei den Banken sorgt dies für einen geringeren Verwaltungsaufwand, da nun weniger Kunden mehr Geld angelegt haben und Kleinanleger ausgeschlossen werden. Zudem sichert sich die Bank damit einen garantierten Mindestbetrag auf dem Konto und kann mit diesem Geld arbeiten. Nur bei einer Kontoauflösung wird das gesamte Guthaben fällig und muss an den Anleger ausbezahlt werden.

Heutzutage wird beim Tagesgeldkonto nur in den seltensten Fällen eine Mindesteinlage verlangt. Im Gegensatz, es werben immer mehr Tagesgeldbanken damit, dass es schon ab dem ersten Euro attraktive Zinsen auf dem Tagesgeldkonto gibt. Tagesgeld ist also auch für kleinere Sparer eine interessante Alternative zum Sparbuch, denn die Zinsen sind besser und trotzdem kann man jederzeit über sein Geld verfügen.

Da inzwischen ein recht starker Wettbewerb zwischen den Anbietern entstanden ist, versuchen die Banken ständig mit guten Zinssätzen und weiteren Vorteilen Neukunden zu gewinnen. Deshalb wäre die Forderung einer Mindestanlage auch kontraproduktiv und würde die Angebote für die Endkunden weniger attraktiv machen. Mindesteinlagen sind deshalb bei Tagesgeldkonten nicht mehr üblich.

In der Wirtschaft dienen Mindesteinlagen dazu, das nötige Kapitalpolster für das Überleben eines Unternehmens zu garantieren. So wird für eine GmbH-Gründung zum Beispiel eine Mindesteinlage von 25.000 gefordert. Es gibt die Möglichkeit bereits mit weniger Geld eine Mini-GmbH zu gründen, dann muss allerdings so lange ein Viertel des Gewinns zu den Anfangsanlage hinzugefügt werden bis das Mindestkapital von 25.000 Euro erreicht ist.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.