NV-Bescheinung

Eine NV-Bescheinung (Nichtveranlagungsbescheinigung) können natürliche Personen mit einem geringen Einkommen beantragen. Diese Personen beantragen damit, dass die Einkommensteuer nicht veranlagt wird, da zum Beispiel der Steuer- bzw. Sparerfreibetrag nicht überschritten wird und dadurch keine Einkommensteuer anfällt.

Gerade für Personen, die voraussichtlich ein Einkommen oberhalb des Sparer-Pauschbetrags aber unterhalb des Steuerfreibetrags der Einkommensteuer erzielen ist diese Bescheinigung interessant. Denn dies erlaubt es den Banken Einkünfte aus Kapitalerträgen ohne die Abgeltungssteuer auszubezahlen. Die Abgeltungssteuer ist ja eine Quellensteuer und wird deshalb in der Regel von den Banken einbehalten. Banken dürfen den vollen Zinsbetrag (zum Beispiel aus Zinsen vom Tagesgeldkonto) nur auszahlen, sofern entweder ein Freistellungsauftrag im Rahmen des Sparer-Pauschbetrags oder eine NV-Bescheinigung vorliegt. Ansonsten werden pauschal 25% Abgeltungssteuer direkt von den Banken einbehalten und dann an die Finanzbehörden abgeführt.

Der Antrag auf eine NV-Bescheinigung wird beim zuständigen Finanzamt gestellt und dann dort bearbeitet. NV-Bescheinigungen werden meistens für drei Jahre ausgestellt In der Regel ist die NV-Bescheinigung für Kinder und Rentner von Interesse, den beide Personengruppen haben kein Einkommen durch Arbeit aber unter Umständen Kapitaleinkünfte, welche die Freibeträge überschreiten.

Eine NV-Bescheinigung ist aber keine Befreiung von der Steuerpflicht, wenn also unerwartet hohe Einnahmen aus Kapitaleinkünften anfallen, so müssen diese selbstverständlich versteuert werden. Dazu ist die Abgabe einer Einkommensteuererklärung notwendig. Personen die zwar den Steuerfreibetrag überschreiten, aber deren persönlicher Einkommensteuersatz unter 25% liegen wird, können eine Günstiger-Prüfung beantragen. Damit werden die Kapitaleinkünfte nicht mit den pauschalen 25% Abgeltungssteuer belastet, sondern nach dem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuert. Zur Veranlagung der Einkommensteuer, werden alle erzielten Einkommen addiert. Dies sind zum Beispiel Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Einkünfte aus selbständiger Arbeit und Kapitaleinkünfte.

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