Referenzkonto

Ein Referenzkonto dient als Verrechnungskonto zum Beispiel für ein Tagesgeld oder Festgeldkonto. Denn diese Konten bieten nicht die Möglichkeit am allgemeinen Zahlungsverkehr teilzunehmen, sie haben keine Verrechnungsfunktion, sondern sind als reine Anlagekonten gedacht.

Deshalb muss das Geld immer über das Referenzkonto eingezahlt bzw. ausgezahlt werden. Auszahlungen oder Einzahlungen über andere Konten sind deshalb nicht möglich. Bei den meisten Anlagen gilt ein Girokonto als Referenzkonto.

Einzahlungen und Auszahlungen kann man sowohl beim Tagesgeldkonto wie auch beim Festgeldkonto direkt per Online-Banking veranlassen. Bei Einzahlungen findet dann in der Regel ein Bankeinzug statt und das vom Referenzkonto eingezogene Geld wird dem Tagesgeldkonto gutgeschrieben. Eine Alternative zu einem reinen Tagesgeldkonto können daher Girokonten mit einer hohen Verzinsung sein. Der Vorteil, man hat die Funktionen eines vollwertigen Girokontos und trotzdem eine Verzinsung wie auf dem Tagesgeldkonto. Zudem muss man sich nicht mehr um die Einzahlungen und Auszahlungen kümmern, da direkt das Guthaben auf dem Girokonto verzinst wird.

Das Tagesgeld- und Festgeldkonten keine Zahlungsfunktion haben ist für den Kunden aber insgesamt betrachtet von Vorteil. Denn damit wird effektiv Betrug verhindert. Es lassen sich zum Beispiel keine ungerechtfertigten Lastschriften einziehen, die auf dem Tagesgeldkonto wahrscheinlich erst einmal unbemerkt bleiben würden.

Auf Antrag ist eine Änderung des Referenzkontos möglich. Dazu Bedarf es aber der Schriftform und der Unterschrift des Kontoinhabers. Die Übermittlung per Fax wahrt diese Schriftform nicht.

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