Sollzinsen

Sollzinsen sind Zinsen die Kreditnehmer für die Inanspruchnahme von Krediten und Darlehen bezahlen müssen. Im Gegensatz dazu stehen die Habenzinsen, die der Anleger auf seinem Girokonto, Tagesgeldkonto oder Festgeldkonto erhält.

Während Habenzinsen vom Anleger zu versteuern sind, können Sollzinsen in der Regel nicht abgesetzt werden. Nur Unternehmen können Finanzierungskosten steuerlich geltend machen, Privatanleger nicht.

Die Sollzinsen werden aus dem aktuellen Zinssatz, der Höhe des Darlehens und der Dauer berechnet. Der Zinssatz richtet sich dabei nach dem aktuellen Marktniveau und ist abhängig von der Art des Darlehens, der Dauer und der Bonität des Kreditnehmers. Für langfristige Darlehen zum Beispiel zur Immobilienfinanzierung werden Zinsbindungen vereinbart. Das bedeutet der Zinssatz wird für einen bestimmten Zeitraum im Voraus festgelegt.

Beim Girokonto werden Sollzinsen erhoben, sobald das Konto überzogen wird. Die Berechnung dieser Überziehungszinsen findet auf den Tag genau statt. Anschließend werden die Sollzinsen quartalsweiße abgerechnet.

Besser ist es da vorher einen Dispositionskredit einzurichten, denn dann sind die anfallenden Sollzinsen geringer. Die Vorteile bei dieser Kreditart bestehen darin, dass der Dispositionskredit flexibel abgerufen und wieder zurückgezahlt werden kann. Sollzinsen werden nur für den tatsächlich genutzten Kreditbetrag fällig. Damit bietet der Dispositionskredit zwar eine hohe Flexibilität, die anfallenden Sollzinsen sind aber im Vergleich zu anderen Kreditarten ebenfalls recht hoch.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.