Treuhandkonto

Ein Treuhandkonto führt nicht der Eigentümer eines Vermögens sondern ein Treuhänder. Dieser ist als Kontoinhaber eingetragen und schließt mit der Bank den Kontovertrag ab. Zusätzlich kann es zwischen Treuhänder und Treugeber einen Treuhands-Vertrag geben. Generell unterscheidet man zwischen offenen und verdeckten Treuhandkonten. Bei den offenen Treuhandkonten wird das Treuhandverhältnis durch eine zusätzliche Kennzeichnung offen gelegt. Ein solches Konto kann dann zum Beispiel folgendermaßen heißen:

Treuhand GmbH, Sonderkonto Max Mustermann

Bei den offenen Treuhandkonten wird noch einmal unterschieden zwischen sogenannten Anderkonten, die nur von bestimmten Berufsgruppen wie Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Steuerbevollmächtigten eröffnet werden können und sonstigen Treuhandkonten, die von gesetzlichen und privaten Treuhändern eröffnet werden können. Zu den sonstigen, offenen Treuhandkonten gehören Konten, die von gesetzlichen Treuhändern wie Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter, Insolvenzverwalter oder Zwangsverwalter eröffnet werden können.

Anderkonten haben einige Vorteile, zum Beispiel fällt bei einer Insolvenz des Treuhänders das Guthaben des Anderkontos nicht in die Vermögensmasse und ist daher sogar im Fall der Zahlungsunfähigkeit besonders geschützt.

Private Treuhänder die kein Anderkonto einrichten dürfen, können ebenfalls ein sonstiges, offenes Treuhandkonto einrichten. Dies wird zum Beispiel häufig vom Vermieter gemacht, damit der Mieter daraufhin die Mietkaution einzahlen kann. Dieses Mietkautionskonto kann dann auch als solche und mit dem Namen des Vermieters und Mieters gekennzeichnet werden.

Gerade viele Schweizer Banken bieten Treuhandkonten noch heute an.

0 Gedanken zu „Treuhandkonto“

  1. Guten Tag Herr Staps,

    leider ist die Kontoeröffnung für Dritte in der Regel sehr schwierig, da Banken eine Legitimierung des Kontoinhabers voraussetzen. Da Ihre Mutter jedoch durch Sie vertreten wird, kann Sie sich persönlich nicht mehr legitimieren. Hinzu kommt, dass in der Regel die meisten Online- und Direktbanken eine Kontoeröffnungen mit einer Vollmachten zudem leider ablehnen, da sich deren Angebot meistens ausschliesslich an vollgeschäftsfähige natürliche Personen richtet. Ich rate Ihnen deshalb eine Filialbank oder Ihre Hausbank aufzusuchen, da diese umfangreich auf Ihre individuellen Wünsche eingehen kann.

    Sofern Sie dies nicht in Erwägung ziehen, können Sie sich für eine andere Geldanlagestrategie, wie z.B. die Eröffnung eines Wertpapierdepots mit einer konservative Anlagestrategie mit passiven Fonds (ETFs), entscheiden. Aber auch hier sollten Sie sich fachkundig von einem Finanzexperten beraten lassen.

  2. Ich möchte das Geld meiner 84jährigen Mutter verwalten, ohne es auf meinem Tagesgeldkonto liegt, weil es dann meiner Steuerpflicht zugeordnet wird.

    Meine Mutter ist nicht mehr geschäftsfähig.

    What to do ?

    Kann ich für meine Mutter (auf ihren Namen) ein Konto einrichten, ich bin Bevollmächtigter.

    Peter Staps

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.