Wertpapierkennnummer WKN

Die Wertpapierkennnummer WKN wird in Deutschland verwendet um Wertpapiere eindeutig zu identifizieren. Vergeben werden die WKNs von der Herausgebergemeinschaft Wertpapier-Mitteilungen, Keppler, Lehmann GmbH & Co. KG in Frankfurt am Main.  Diese Stelle ist Mitglied in der Association of National Numbering Agencies (ANNA). Emittenten von Finanzprodukten können sich an diese Herausgabestelle wenden um eine Wertpapierkennnummer für ihre Produkte zu beantragen, die WKN ist nämlich eine Voraussetzung für die Zulassung zum Börsenhandel.

Inzwischen wird neben der nationalen WKN auch eine internationale ISIN vergeben, um Wertpapiere auch international eindeutig identifizieren zu können. Während die WKN immer 6 Stellen hat, verdoppelt sich das bei der ISIN auf 12 Stellen.

Während früher nur nummerische Werte in der WKN vorkommen dürfen, so sind seit Juli 2003 auch alphanummerische Werte erlaubt. Einzig und alleine die Buchstaben „O“ und „I“ bleiben aufgrund der Verwechslungsgefahr mit den Zahlen 0 und 1 weiter verboten. Wertpapieremittenten können aber nun zum Beispiel 2-4 Stellen der Wertpapierkennnummer mit ihrem Kürzel belegen, sofern dann ein nummerischer Wert nachfolgt.

In der Schweiz existiert ebenfalls eine nationale Wertpapiernummerierung, die sogenannte Valoren-Nummer auch Valor genannt. Diese ID kann maximal acht Ziffern lang sein und darf im Gegensatz zur WKN nur aus Zahlen bestehen. Die Valoren-Nummer wird von der SIX Telekurs AG aus Zürich vergeben.

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