Wie verteile ich Freistellungsaufträge über mehrere Banken?

Ganz einfach: Stellen Sie bei jeder Bank einen Freistellungsauftrag und achten Sie darauf, dass Sie den Sparer-Pauschbetrag nicht überschreiten. Der Sparer-Pauschbetrag beträgt derzeit 801 Euro für Alleinstehende und 1.602 Euro für Eheleute. Achten Sie darauf, dass die erteilten Freistellungsaufträge den Sparer-Pauschbetrag nicht überschreiten. Die Banken melden jeden erteilten Freistellungsauftrag an eine zentrale Stelle, die dann alle gestellten Freistellungsaufträge einer Person überprüft. Damit wird verhindert, dass Freistellungsauftrag über die Höhe des Sparer-Pauschbetrag hinaus gestellt werden.

Wenn Sie Geld von einer Bank zu einer anderen transferieren, sollten Sie auch daran denken bestehende Freistellungsaufträge zu kündigen. Dann können Sie für den freigewordenen Sparer-Pauschbetrag einen Freistellungsauftrag bei einer anderen Bank stellen oder die Höhe eines bestehenden Freistellungsauftrags erhöhen.

Haben Sie vergessen einen Freistellungsauftrag rechtzeitig zu stellen, sodass die Abgeltungssteuer einbehalten wurde? Durch Abgabe der Einkommensteuererklärung haben Sie die Möglichkeit diesen Fehler auszubügeln und die Abgeltungssteuer zurück zu erhalten. Allerdings müssen Sie dann einige Zeit auf Ihr Geld warten, deshalb besser gleich die erteilten Freistellungsaufträge vor der Zinsgutschrift kontrollieren.

Wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, können Sie direkt bei der Bank beantragen, dass die Kirchensteuer mit der Abgeltungssteuer und dem Solidaritätszuschlag einbehalten wird und an das Finanzamt abgeführt wird. Ansonsten können Sie die Kirchensteuer auch durch Angabe der bezahlten Abgeltungssteuer in der Einkommensteuererklärung bezahlen.

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