Aktien

Aktien sind Wertpapiere, die den Anteil an einer Aktiengesellschaft verbriefen. Die möglichen Rechtsformen dieser Gesellschaften sind in Deutschland entweder Aktiengesellschaft (AG) oder Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA). Der Handel mit Aktien findet entweder an einer Wertpapierbörse oder außerbörslich statt.

Bei der Gründung einer Aktiengesellschaft wird festgelegt in wie viele Teile das Gründungskapital aufgeteilt wird. Jede Aktie steht für einen Teil des Kapitals. Während es früher üblich war die Rechte und Pflichten in Aktienurkunden zu verbriefen ist dies heute nicht mehr gängig. Stattdessen gibt es eine Globalurkunde, die von Clearstream International S.A. verwaltet wird. Die einzelnen Aktien werden dann für Privatanleger im sogenannten Girosammelverfahren verwaltet. Dies ermöglicht unter anderem den einfachen Kauf- und Verkauf von Aktien und einen schnellen Depotwechsel.

Grundsätzlich können Aktien nach dem Stimmrecht unterschieden werden. Es gibt Unternehmen, die alle Aktionäre gleichbehandeln und Unternehmen die zwischen Stammaktien und Vorzugsaktien unterscheiden. Während die Stammaktie dem Aktionär ein Stimmrecht zugesteht ist dies bei der Vorzugsaktie nicht der Fall, dafür wird diese bei der Ausschüttung der Dividenden bevorzugt. Da viele Aktionäre nicht an den Hauptversammlungen teilnehmen können, wird das Stimmrecht per schriftlicher Vollmacht zu Beispiel an die wertpapierverwaltende Bank übertragen.

Bei einer Erhöhung des Kapitals hat eine Aktiengesellschaft die Möglichkeit weitere Aktien auszugeben. Diese neuen Aktien werden als Junge Aktien, die bisherigen Wertpapiere als Alte Aktien bezeichnet.

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