Doppelbesteuerungsabkommen

Um die doppelte Besteuerung von Staatsbürgern zu verhindern schließen Länder untereinander sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen. Es handelt sich dabei um einen völkerrechtlichen Vertrag, der klärt inwiefern den Staaten das Besteuerungsrecht zusteht. Bei der Gestaltung der Abkommen wird von 4 Prinzipien ausgegangen, nach denen das Besteuerungsrecht verteilt werden kann.

  • Wohnsitzlandprinzip: steuerpflichtig im Land des Wohnsitzes
  • Quellenlandprinzip: steuerpflichtig in dem Land in dem das Einkommen erzielt wurde
  • Welteinkommensprinzip: steuerpflichtig mit dem gesamten Welteinkommen
  • Territorialitätsprinzip: steuerpflichtig ist das Einkommen das auf dem Territorium des Staates erzielt wurde

Für Inländer gilt in Deutschland das Wohnsitzland- und Welteinkommensprinzip. Das bedeutet bei einem Wohnsitz und Deutschland und einer Geldanlage im Ausland werden die erzielten Einkünfte in Deutschland steuerpflichtig. Besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Quellland des Einkommen, so ist darin festgehalten welches Land die Besteuerung durchführen darf. Zur Verhinderung der Doppelbesteuerung werden zwei Methoden angewandt:

  • Freistellungsmethode
  • Anrechnungsmethode

Deutschland hat mit den meisten Staaten der Erde (aktuell 104) inzwischen Doppelbesteuerungsabkommen beschlossen. Mit der Türkei besteht derzeit kein Doppelbesteuerungsabkommen, da das bislang gültige von Deutschland im Juni 2009 gekündigt wurde. Inzwischen wurde ein neues Doppelbesteuerungsabkommen mit der Türkei geschlossen, das zum 1. Januar 2011 in Kraft treten wird. Mit Brasilien besteht derzeit ebenfalls kein Doppelbesteuerungsabkommen, da dieses bereits im Jahr 2005 von Deutschland gekündigt wurde. Die Schweiz unterhält derzeit 108 geltende Doppelbesteuerungsabkommen.

Da die Ausarbeitung von Doppelbesteuerungseinkommen und deren Verhandlung sehr aufwändig sind, hat die OECD Musterabkommen erarbeitet. Diese sogenannten OECD-MA sollen die Mitgliedsländer bei den Verhandlungen unterstützen und so den Abschluss von Doppelbesteuerungsabkommen vereinfachen.

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