EdB – Entschädigungseinrichtung deutscher Banken

Die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) ist die gesetzliche Entschädigungseinrichtung für den Bankensektor. Die Einrichtung existiert in der privaten Rechtsform einer GmbH und verwaltet die Beiträge der Kreditinstitute als unselbständiges Sondervermögen des Bundes.

Die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken hat die Aufgabe im Fall einer Bankenpleite die Entschädigung der Gläubiger für die insolvente Bank zu übernehmen. Die EdB bezieht sich dabei nur auf die gesetztlichen Einlagensicherung – derzeit bis zu 100.000€ zu 100% – die zusätzlichen freiwilligen Einlagensicherungsfonds sind davon unberührt.

Diese Leistungen werden über Beiträge der Banken finanziert, die an die Entschädigungseinrichtung gezahlt werden. Gläubiger werden von der EdB für nicht ausgezahlte Spareinlagen und nicht erfüllte Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften entschädigt. Die EdB kommt für 100% der Einlagen bis 100.000 Euro pro Kunden und 90% der Verbindlichkeiten durch Wertpapiergeschäfte bis 20.000 Euro pro Kunde auf. Wie andere Unternehmen der Finanzbranche auch unterliegt die Entschädigungseinrichtung der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Entschädigungsverfahren

Sofort nachdem die Bank den Kundenverkehr eingestellt hat, werden die Kunden über den Entschädigungsfall von der EdB informiert. Jeder Kunde hat die Chance die Höhe seiner Einlagen bei der insolventen Bank in einem Formular der EdB anzugeben. Anschließend prüft die Entschädigungsanstalt ob die Forderung rechtmäßig ist und zahlt die berechtigten Forderungen spätestens 20 Tage nach dem Eingang der Anmeldung einer Forderung aus. In besonderen Fällen kann die Frist für die Auszahlung nach Absprache mit der BaFin auf 30 Tage verlängert werden.

Ansprüche die sich auf Wertpapiergeschäfte beziehen, werden von der Entschädigungseinrichtung nach spätestens drei Monaten ausgezahlt.

Macht der Kunde seine Ansprüche nach einem Jahr nicht schriftlich geltend, kann in der Regel keine Entschädigung mehr ausgezahlt werden.

Weitere Infos

erhalten Sie auf den Seiten der EdB: https://www.edb-banken.de

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