Kapitaleinkünfte

Kapitaleinkünfte oder auch Einkünfte aus Kapitalvermögen sind in Deutschland eine von sieben Einkommensarten. Zu Ihnen zählen vor allem Zinserträge aus Tagesgeld oder Festgeld sowie aus festverzinslichen Wertpapieren (Anleihen) oder Dividenden aus Aktien. Die Bundesregierung hat versucht mit den neuen Regeln seit dem 1.1.2009 die Besteuerung der Kapitaleinkünfte zu vereinfachen.

Nach der Überarbeitung des Katalogs der Einkünfte die dieser Einkunftsart zugeordnet sind, gehören nun zu Kapitaleinkünften nicht mehr nur die Einkünfte aus Kapitalverzinsung sondern auch die Gewinne von Veräußerungsgeschäften von Kapitalertragsquellen. Das bedeutet wenn Wertpapiere mit Gewinn verkauft werden, gehören diese Gewinne ebenfalls zu den Kapitaleinkünfte und sind damit steuerpflichtig.

Auf Kapitaleinkünfte fällt die sogenannte Abgeltungssteuer von pauschal 25% zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer an. Liegt der persönliche Steuersatz unter diesen 25% kann bei der Abgabe der Einkommensteuererklärung eine sogenannte Günstiger-Prüfung beantragt werden. Damit kann erreicht werden, dass Kapitaleinkünfte mit der Einkommensteuer belegt werden und nicht mit der pauschalen Abgeltungssteuer. Die Abgeltungssteuer ist eine sogenannte Quellensteuer, das bedeutet sie wird direkt von den Banken einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Jeder Bürger hat einen Sparer-Pauschbetrag, der derzeit 801 Euro bzw. 1.602 für Ehepaare beträgt. Um die Einbehaltung der Abgeltungssteuer zu verhindern, können für Kapitalerträge in Höhe dieses Pausch-Betrags Freistellungsaufträge gestellt werden.

Verluste aus Aktiengeschäften können dazu genutzt werden, um die Besteuerung von Gewinnen zu minimieren. Dazu sollte man sich von der Bank eine Verlustbescheinigung ausstellen lassen. Dann können die Verluste mit den Gewinnen verrechnet werden.

Bei Kapitaleinkünften, die im Ausland erzielt worden sind, verhindern Doppelbesteuerungsabkommen eine mehrfache Besteuerung. Deswegen müssen diese Kapitaleinkünfte aber trotzdem in der Einkommenssteuererklärung mit angeben werden.

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