Kapitalerträge

Kapitalerträge sind Einnahmen die durch die Investition von Kapital entstehen. Darunter zu verstehen sind zum Beispiel Zinserträge von Tagesgeld- oder Festgeldkonten und Dividenden von Aktienanteilen.

Auf Kapitalerträge wird eine Sonderform der Einkommensteuer fällig, in Deutschland ist dies die Abgeltungssteuer. Eine pauschale Quellensteuer auf Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne. Sie wird, sofern kein Freistellungsauftrag erteilt wurde, direkt von der Bank einbehalten und dann an die Finanzbehörden abgeführt. Wer seinen Sparer-Pauschbetrag nutzen möchte, kann bis zu einem Gesamtbetrag von 801 Euro bei den Banken Freistellungsaufträge stellen. Diese sind für den Sparer kostenlos und können für Teilbeträge auch bei verschiedenen Bankinstituten gestellt werden. Für Ehepaare gilt der doppelte Sparer-Pauschbetrag von 1.602 Euro.

Die Höhe der Besteuerung von Kapitalerträgen liegt mit der Abgeltungsteuer pauschal bei 25%. Darunter fallen alle Zinsgewinne, Dividenden und inzwischen auch Kursgewinne. An der Börse erlittene Kursverluste lassen sich aber selbstverständlich mit den Kursgewinnen verrechnen und so den fälligen Steuerbetrag schmälern. Wenn der persönliche Steuersatz unter dem Abgeltungssteuersatz von 25% liegt, kann eine Günstiger-Prüfung per Abgabe der Einkommenssteuererklärung verlangt werden. Diese lässt sich in der Anlage KAP in Zeile 4 per ankreuzen beantragen. Dann prüft das Finanzamt, ob eine Besteuerung zum persönlichen Steuersatz für den Steuerzahler nicht günstiger wäre. Im Prinzip wird dann der Kapitalertrag einfach zum restlichen Einkommen dazu gerechnet und wie dieses besteuert.

Ausländische Kapitalerträge müssen grundsätzlich in Deutschland bei der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Wurde im Ausland schon eine Quellensteuer auf die Kapitalerträge gezahlt, kann diese auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet werden, sofern ein Doppelbesteuerungsabkommen mit dem jeweiligen Land besteht

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