Kontoführungsgebühr

Die Kontoführungsgebühr oder Kontoführungsgebühren sind die monatlichen Grundgebühren, die eine Bank für das Führen eines Girokontos verlangen darf. Sie müssen jeden Monat gleich hoch sein und stellen praktisch eine Bezahlung für die Bereitstellung des Girokontos dar.

Inzwischen wird aber von immer mehr Banken ein Girokonto ohne Kontoführungsgebühr angeboten. Vor allem Direktbanken bieten den Kunden ein kostenloses Girokonto an, denn diese müssen kein breites Filialnetz betreiben und können so bessere Konditionen an die Kunden weitergeben. Aber auch das sogenannte Gehaltskonto mit monatlichem Gehaltseingang ist mittlerweise oft kostenfrei.

Mit dem Girokonto schließlich hat der Kunde die Möglichkeit Geldgeschäfte abzuwickeln. Eigentlich jede Bank bietet heutzutage die Möglichkeiten des Online-Banking. Damit muss man nicht mehr zur Filiale laufen und sich einen Kontoauszug am Drucker holen, sondern kann sich zuhause in aller Ruhe den Kontostand anschauen und die Transaktionen überprüfen. Auch Überweisungen und Daueraufträge lassen sich direkt vom heimischen PC aus in Auftrag geben.

Für Arbeitslose, Auszubildende, Studenten, Schüler und alle unter 21 Jahren gibt es kostenlose Girokonten ohne Kontoführungsgebühr. Die Bank kann aber einen Nachweis verlangen, denn diese Gebührenbefreiung gilt in der Regel nur, wenn ein geringfügiges Einkommen besteht. Banken versuchen damit schon früh zukünftige Kunden an sich zu binden und langfristig zu halten.

Beim Girokonto-Vergleich sollten Sie nicht ausschließlich auf die Kontoführungsgebühr achten. Vielleicht sind andere Leistungen wie Überweisungen so viel teurer, dass Sie am Ende doch mehr zahlen. Rechnen Sie also vor einem Wechsel unbedingt alle Kosten aus, die wahrscheinlich anfallen werden. Ebenfalls sollten Sie berücksichtigen, dass Kontoführungsgebühren steuerlich als Werbungskosten abgesetzt werden können. Um genauere Informationen zur Absetzung von Kontoführungsgebühren zu erhalten, sollten Sie ihren Steuerberater fragen.

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