Sicherheit

Die Sicherheit ist das wichtigste Kriterium wenn es um die Vergabe eines Kredits geht. Schließlich will der Gläubiger sein Geld nach dem festgelegten Zeitraum samt Zinsen wieder zurück haben.

Um die Wahrscheinlichkeit eines Kreditausfalls zu mindern wird daher vom Schuldner vor Vergabe des Kredits eine Sicherheit verlangt. Dies kann zum Beispiel eine Bürgerschaft sein, bei der im Falle des Ausfalls ein Dritter für die Forderung des Gläubigers aufkommt. Eine weitere Sicherheit stellen Grundschulden dar, die Immobilie samt Grundstück dient dann als Absicherung für den Kredit.

Zusätzlich wird die Bonität / Kreditwürdigkeit bei vielen Bank durch Abfrage der Schufa Daten überprüft.

Wenn die bestehenden Sicherheiten an Wert verlieren oder sich die finanzielle Situation des Schuldners verschlechtert, besteht die Möglichkeit der Bank eine Sicherheitenverstärkung zu verlangen. Das bedeutet die Bank kann weitere Werte als Sicherheit verlangen um das Risiko eines Kreditausfalls zu decken.

Für den Anleger besteht die Sicherheit darin, dass selbst im Fall einer Insolvenz nicht seine Einlagen verliert. Der Schaden wird nämlich durch die gesetzliche Einlagensicherung bzw. den Einlagensicherungsfonds des Bundesverband deutscher Banken übernommen. Man braucht bei Sparbüchern, Tagesgeldkonten, Festgeldkonten und Sparbriefen also keine Angst haben, dass das mühsam angesparte Vermögen einfach durch eine Bankenpleite verloren geht. Auf der anderen Seite werden Inhaberschuldverschreibungen der Banken nicht durch die Einlagensicherung übernommen. Diese Geldanlage ist im Fall einer Insolvenz daher in Gefahr.

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