Termineinlagen

Sogenannte Termineinlagen sind Anlagegelder über die zu einer bestimmten Zeit verfügt werden kann. Man unterscheidet dabei in zwei Formen der Termineinlagen:

Zum einen gibt es Festgelder, hier werden schon bei Vertragsabschluss alle notwendigen Details wie Laufzeit und Zinskonditionen ausgehandelt und nieder geschrieben. Der Kunde muss das Festgeld nicht kündigen, sondern kann quasi direkt nach Ablauf des Anlagezeitraums über sein Vermögen verfügen.

Beim Kündigungsgeld ist dies anders, zu Beginn wird eine Kündigungsfrist fest gelegt mit der die Geldanlage gekündigt werden kann. Erfolgt keine Kündigung, dann läuft diese Anlageform praktisch unbegrenzt weiter. Aus diesem Grund werden die Zinssätze meist nicht fix bei Vertragsabschluss fest gelegt, sondern ständig an die aktuellen Marktzinsen angepasst.

Der Vorteil für den Kunden besteht beim Festgeld darin, dass er sich für die komplette Laufzeit einen festen Zinssatz sichern kann und das Vermögen so auch in Zeiten mit schwächeren Zinssätzen gute Erträge liefert. Im Gegensatz zum Kündigungsgeld muss hier keine Kündigungsfrist beachtet werden. Je nach Wunsch des Kunden wird der Anlagebetrag zum Ende der vereinbarten Laufzeit entweder auf das Auszahlungskonto überwiesen oder prolongiert (das bedeutet verlängert).

Viele Banken verlangen allerdings einen Mindestanlagebetrag oder eine sog. Mindesteinlage für Festgeldkonten, der nicht selten bei mindestens 5.000 Euro liegt. Für kleinere Anlagebeträge kommt dann ein Tagesgeldkonto in Frage, dort lassen sich zwar meist nicht dieselben Zinssätze erzielen. Man hat die jedoch die Option täglich über sein Geld zu verfügen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.