Termingeld

Das Termingeld ist eine Anlageform bei der die Anlagesumme mittel- bis langfristig angelegt wird. Oft wird hier aber auch von Termineinlagen gesprochen.

Die Laufzeit und Kündigungsfrist beträgt beim Termingeld mindestens einen Monat, grundsätzlich unterscheidet man zwischen Festgeld und Kündigungsgeld. Beim Festgeld ist der Anlagezeitraum schon im vorhin bekannt und vertraglich fest gehalten. Sowohl dem Kunden wie auch dem Kreditinstitut sind daher Anlagebetrag, Laufzeit und Zinssatz schon bei Vertragsabschluss bekannt.

In der Regel prolongiert (verlängert) sich die Laufzeit beim Festgeld, wenn der Kunde keine anderslautende Willenserklärung äußert. Anders beim Kündigungsgeld, diese Anlageform läuft zunächst unbegrenzt und muss vom Kunden erst gekündigt werden. Nach der ausgehandelten Kündigungsfrist, kann er dann über seinen Anlagebetrag wieder verfügen. Aus diesem Grund sind die Zinsen beim Kündigungsgeld meist flexibel und passen sich an die aktuelle Situation am Geldmarkt an.

Nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 KWG unterliegen Termingeld-Geschäfte der Aufsicht durch die BaFin und dürfen lediglich von Kreditinstituten angeboten werden. Die Bundesbank erhebt Statistiken über die Zusammensetzung der Einlagen der deutschen Banken. Demnach handelte es sich im Februar 2010 bei 62% aller Einlagen um Termingelder. Davon waren wiederum 71% Einlagen mit einer Laufzeit von über 2 Jahren.

Termingelder dienen in erster Linie der Überbrückung eines Zeitraums, wenn zum Beispiel eine terminlich fest vereinbarte Zahlungsverpflichtung besteht.

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