Vermögenswirksame Leistungen

Vermögenswirksame Leistungen sind eine im Tarif- oder Arbeitsvertrag geregelte zusätzliche Leistung des Arbeitsgebers zur Altersvorsorge. Diese Geldleistung wird vom Arbeitnehmer direkt auf ein Anlagekonto überwiesen und ist zweckgebunden.

Der Arbeitnehmer kann also nicht frei über die gezahlten Leistungen verfügen. Maximal 40 Euro steuert der Arbeitnehmer pro Monat zusätzlich zum Vermögensaufbau bei. Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit selbst einen Beitrag zu leisten und so den Anlagebetrag zu erhöhen. Zahlt der Arbeitgeber weniger als 40 Euro monatlich, so hat man als Arbeitnehmer die Möglichkeit die Differenz aus dem Gehalt abzuführen. Dadurch wird der Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage erhalten.

Wie viel Ihnen genau zusteht ist im Tarifvertrag bzw. Arbeitsvertrag festgeschrieben. Viele Unternehmen erbringen die vermögenswirksamen Leistungen aber auch freiwillig.

Arbeitnehmersparzulage

Der Gesetzgeber unterstützt Arbeitnehmer beim Vermögensaufbau. In der Anlage VL der Einkommensteuererklärung kann der Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage gestellt werden. Mit der Arbeitnehmersparzulage beteiligt sich der Staat mit 9% der Vermögenswirksamen Leistungen. Bei dem maximalen Monatsbetrag von 40 Euro, sind das also aufs Jahr gerechnet 43 Euro die der Staat beisteuert.

Die Arbeitnehmersparzulage wird bis zu einem Jahreseinkommen von 17.900€ bei Alleinstehenden gezahlt. Gefördert wird die Geldanlage per Bausparvertrag, Aktienfonds, Aktien und Mitarbeiterbeteiligungen. Andere Formen der Geldanlage wie Tagesgeld oder Festgeld sind leider nicht möglich.

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