Vorfälligkeitsentschädigung

Die Vorfälligkeitsentschädigung entsteht, wenn ein Darlehen vom Kunden vorzeitig gekündigt wird. Geschieht die Kündigung bereits vor der Auszahlung des Darlehens spricht man nicht von einer Vorfälligkeitsentschädigung, sondern von der Nichtabnahmeentschädigung.

Die Konsequenzen sind aber die gleichen. Der Bank entsteht ein Schaden. Zum einen ist dies der Refinanzierungsschaden der sich durch die Differenz der Zinssätze zwischen dem Vertragsabschluss und dem aktuellen Zinssatz ergibt. Banken refinanzieren zum Beispiel ein 10-jähriges Darlehen durch 10-jährige Einlagen. Steigt der Zinssatz an so profitiert der Schuldner, da er sich für die komplette Laufzeit des Darlehens einen niedrigeren Zinssatz gesichert hat. Sinkt aber der Zinssatz so hat die Bank bei einer vorzeitigen Vertragskündigung ein Problem. Denn nun kann die Bank das Geld nicht mehr zum damals vereinbarten Zinssatz, sondern nur noch zum aktuellen Zinssatz anlegen. Die dadurch entgangenen Einnahmen bezeichnet man als Refinanzierungsschaden.

Der zweite Schaden ist der Margen-Schaden der für die Bank bei einer vorzeitigen Kündigung durch den Kunden entsteht. Banken erzielen Margen dadurch, dass Sie sich Geld zu einem geringen Zinssatz leihen und dieses Geld zu einem höheren Zinssatz in Form eines Darlehens oder Kredit verleihen. Die Differenz zwischen diesen beiden Zinssätzen ist die Marge. Bei einer vorzeitigen Kündigung des Darlehens durch den Schuldner fällt der Margen-Gewinn für die Bank nicht an.

Sowohl der Refinanzierungsschaden wie auch der Margen-Schaden werden bei einer ungerechtfertigten vorzeitigen Kündigung auf den Darlehensnehmer umgelegt.

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