Werbungskosten

Werbungskosten sind Kosten, die einem Steuerpflichtigen durch Erwerb, Sicherung und Erhaltung von Einkommen entstehen. Sie sind steuerlich in der Einkommensteuererklärung für die Einkommensart geltend zu machen, für die sie anfallen.

Kosten die für die berufliche Weiterbildung anfallen lassen sich zum Beispiel vom Arbeitslohn absetzen und sind so steuerlich wirksam. Werbungskosten können aber auch schon vor einem Job entstehen. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn man sich bei verschiedenen Unternehmen bewirbt.

Werbungskosten sind ausdrücklich nicht nur zur Aufrechterhaltung des Einkommens gedacht. In Paragraph 9 des Einkommensteuergesetzes heißt es Werbungskosten sind ebenfalls „Aufwendungen zur Erwerbung … von Einnahmen“. Damit lassen sich also auch Bewerbungskosten wie die Fahrt zu Vorstellungsgesprächen oder die Erstellung von Bewerbungen steuerlich geltend machen.

Zur Vereinfachung wurde eine sogenannte Arbeitnehmerpauschale eingeführt. Liegen die tatsächlichen Aufwendungen unter diesem Pauschalbetrag, so kommt automatisch der Pauschalbetrag zur Anwendung. Für Einkünfte aus nicht-selbständiger Arbeit beträgt dieser Werbungskosten-Pauschalbetrag derzeit 920 Euro (Stand 2010). Übersteigen die Werbungskosten den Pauschalbetrag, so muss die tatsächliche Höhe der Werbungskosten dem Finanzamt glaubhaft gemacht werden. Dies funktioniert über einen Einzelnachweis aller Belege, was mit einem höheren Aufwand verbunden ist.

Für Einkünfte aus Versorgungsbezügen beträgt der Pauschalbetrag 102 Euro (Stand 2010) und für Einkünfte aus bestimmten anderen Bezügen nach § 22, § 9a Nr. 2 EStG ebenfalls 102 Euro.

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