Tagesgeld zur Geburt

Wenn Sie gerade Eltern geworden sind und an die finanzielle Zukunft Ihres Kindes denken, stellt das Tagesgeldkonto eine gute Möglichkeit dar. Sie können direkt nach der Geburt ein Tagesgeldkonto für Ihr Kind eröffnen. Dazu bringen Sie bitte Ihren Personalausweis und die Geburtsurkunde zum PostIdent-Verfahren mit. Anschließend können Sie zu Beginn einen gewissen Betrag einzahlen und zum Beispiel zusätzlich einen Sparplan einrichten, der jeden Monat einen bestimmten Betrag zur Vermögensbildung des Kindes auf das Tagesgeldkonto transferiert.

Eine Alternative zum Tagesgeldkonto kann Festgeld sein. Allerdings wird dafür meist ein gewisser Mindest-Anlagebetrag benötigt. Bis dieser Betrag zusammen gespart wurde, kann sich das Geld auf dem Tagesgeldkonto vermehren. Das Kind kann Zinseinnahmen bis maximal 801 Euro pro Jahr steuerfrei erzielen. Kommen Sie aber nicht in Versuchung den Sparer-Pauschbetrag für Ihr Vermögen zu nutzen, das Finanzamt kontrolliert hier inzwischen sehr streng und kann Ihnen dann einen Gestaltungsmissbrauch vorwerfen.

Der Vorteil beim Tagesgeldkonto besteht darin, dass praktisch jederzeit auf das Geld zugegriffen werden kann. Während man zu Ihrer Geburt vielleicht noch ein Sparbuch angelegt hat, bietet sich heute ein Tagesgeldkonto. Denn die Sicherheit bei Tagesgeld und Sparbuch ist identisch – die gesetzliche Einlagensicherung haftet bis 100.000€ pro Anleger und darüber hinaus kommt die freiwillige Einlagensicherungsfonds auf. Zudem bietet ein Tagesgeldkonto wesentlich bessere Zinsen als das Sparbuch.

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