Wann sollte ich eine Einkommensteuererklärung / die Anlage KAP abgeben?

Die Einkommensteuererklärung mit Anlage KAP sollten Sie zum Beispiel dann abgeben, wenn Sie den Sparer-Pauschbetrag nicht ausgeschöpft und trotzdem Abgeltungssteuer einbehalten wurden. Im Rahmen einer Steuerrückzahlung erhalten Sie dann die zu viel bezahlte Steuer zurück erstattet. Die Anlage KAP muss ebenfalls abgegeben werden, wenn Kapitalerträge im Ausland erzielt wurden. Denn dann wird die Abgeltungssteuer nicht automatisch einbehalten und der Steuerzahler muss selbst für die Versteuerung sorgen.

Zudem sollte die Anlage KAP abgegeben werden, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind und die Kirchensteuer nicht mit der Abgeltungssteuer einbehalten wurde. Sie haben das Wahlrecht ob Sie eine Einbehaltung der Kirchensteuer durch die Bank wünschen oder ob Sie die Kirchensteuer selbst im Rahmen der Anlage KAP erklären.

Auch wenn Sie private Darlehen vergeben und darüber Kapitalerträge erzielen, müssen diese in der Anlage KAP angegeben werden. Das gleiche gilt für Guthabens-Zinsen aus Bausparverträgen, wenn die Immobilie zur Vermietung genutzt wird.

Haben Sie eine Günstigerprüfung beantragt, wird das Finanzamt Sie ebenfalls auffordern die Anlage KAP mit der Einkommensteuererklärung einzureichen. Schließlich muss dem Finanzamt die Höhe der Kapitaleinkünfte bekannt sein um die Steuerschuld zu berechnen. Selbst wenn Sie Verzugszinsen für vom Finanzamt zu spät erstattete Steuerrückzahlungen erhalten haben müssen diese versteuert werden, dazu ist die Anlage KAP und die Einkommensteuererklärung beim zuständigen Finanzamt abzugeben.

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