Welche gesetzlichen Garantien gibt es in Deutschland?

In Deutschland wurde die Mindestanforderung der EU durch das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz umgesetzt. Demnach sind durch die Bundesrepublik Deutschland Einlagen in Höhe von 100.000 Euro (seit Dezember 2010) geschützt. Das gilt allerdings nur für Banken, die unter die gesetzliche Einlagensicherung in Deutschland fallen, das heißt ihren Hauptsitz oder über eine eigene Gesellschaft in Deutschland sitzen. In Deutschland bieten aber auch Banken ihre Produkte an, die hier nur eine Niederlassung betreiben. Für diese Banken greift die Einlagensicherung des Herkunftslandes der Bank. Für den Kunden muss dies jedoch kein Nachteil sein, in den meisten Ländern der EU ist die Einlagensicherung genauso hoch, in manchen sogar noch höher. Auslandsbanken, die ihren Hauptsitz nicht im EU-Ausland haben unterliegen ebenfalls der deutschen Einlagensicherung.

Zusätzlich zu den gesetzlichen Garantien sind viele Banken Mitglied im freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Deutscher Banken (BdB). Dieser übernimmt den Schutz der Einlagen über den gesetzlichen Mindeststandard hinaus. Das bedeutet selbst Einlagen in Millionenhöhe sind durch diese freiwillige Einlagensicherung im Fall einer Bankenpleite geschützt. Die Sicherung durch diesen Fonds beträgt 30% des haftenden Eigenkapitals der Bank pro Kunde. Finanziert wird der freiwillige Sicherungsfonds durch eine Abgabe, die sich nach Umsatz und Bonität ergibt. Die genaue Höhe der Einlagensicherung können Sie jederzeit bei der Bank erfragen.

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