Welche Steuern fallen an und wie hoch ist der Steuersatz?

Auf Zinserträge beim Tagesgeld und Festgeld wird die Abgeltungssteuer fällig. Diese Steuer beträgt derzeit 25% und wird direkt von der Bank einbehalten und dann ans Finanzamt bezahlt. Auf die Abgeltungssteuer werden zusätzlich noch 5,5% Solidaritätszuschlag erhoben, die gesamte Steuerbelastung beträgt demnach 26,38%.(ohne Kirchensteuer)

Falls Sie kirchensteuerpflichtig sind sollten Sie bei der Bank beantragen, dass die Kirchensteuer direkt einbehalten wird.

Zudem steht jedem Sparer der Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 Euro zur Verfügung. Ehepaaren steht der doppelten Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 1.602 Euro zur Verfügung. Für die Höhe des Sparer-Pauschbetrags können bei der Bank Freistellungsaufträge eingereicht werden. Wenn der Bank ein Freistellungsauftrag vorliegt, werden die kompletten Zinserträge ausgezahlt und keine Abgeltungssteuer einbehalten. Falls Sie es versäumt haben einen Freistellungsauftrag zu stellen, haben Sie durch Abgabe der Einkommensteuererklärung die Möglichkeit zu viel gezahlte Abgeltungsteuer zurück zu fordern.

Wenn ein großer Teil Ihres Einkommens aus Kapitalerträgen besteht, haben Sie zudem die Möglichkeit eine sogenannte Günstigerprüfung zu beantragen. Das Finanzamt prüft dann welche Methode für Sie günstiger ist: Die Besteuerung der Kapitalerträge nach dem persönlichen Steuersatz oder nach der pauschalen Abgeltungssteuer von 25%. Liegt Ihr persönlicher Steuersatz unter 25% ist es sinnvoll die Günstigerprüfung zu beantragen. Denn dann ist eine Besteuerung nach dem persönlichen Steuersatz meist günstiger.

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