Wie funktioniert die Einlagensicherung bei Sparkassen?

Das Einlagensicherungssystem der Sparkasse bietet eine hohe Sicherheit für Ihr Vermögen. Denn neben der gesetzlichen Einlagensicherung und der freiwilligen Einlagensicherung über den Einlagensicherungsfonds des BdB (Bundesverband deutscher Banken) verfügen die Sparkassen über ein eigenes dreistufiges Einlagensicherungssystem.

1. Stufe – 12 regionale Cash-Fonds

Das Sparkassensystem bildet 12 regionale Cash-Fonds. Diese werden durch die Sparkassen über eine Umlage in Höhe von 0,3% der „Verbindlichkeiten gegenüber Nichtbanken“ finanziert. Je nach Bonität kann die Höhe der Umlage für einzelne Banken noch erhöht werden um das Risiko auszugleichen.
Im Fall einer Insolvenz greift zunächst der jeweilige Cash-Fonds für die Region.

2. Stufe – Landesbanken bilden eigene Einlagensicherungsfonds

Die Landesbanken und Girozentralen bilden eigene Einlagensicherungsfonds. Diese Fonds können bei Zahlungsschwierigkeiten von Landesbanken und Sparkassen genutzt werden.

3. Stufe – überregionaler Austausch der Fonds

Sollten die ersten beiden Stufen nicht ausreichen, findet ein überregionaler Austausch der Fonds statt. Das bedeutet im Notfall sind die Einlagen über alle 12 regionalen Cash-Fonds und die Fonds der Landesbank abgesichert. Diese sogenannte Institutssicherung ist charakteristisch für das Sparkassen-System.
Übrigens spielt es keine Rolle ob Sie Geld auf dem Sparbuch oder dem Tagesgeldkonto anlegen. Beide Anlageformen sind genau gleichsicher, denn es handelt sich immer um Sichteinlagen. Der einzige Unterschied, Sie erhalten auf dem Tagesgeldkonto wesentlich bessere Zinsen.

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