Wie funktioniert die Einlagensicherung bei Volksbanken und Raiffeisenbanken?

Genau wie die Sparkassen setzen auch alle Genossenschaftsbanken wie Volksbanken und Raiffeisenbanken auf ein eigenes Sicherungssystem. Es ist das älteste Sicherungssystem in Deutschland und existiert schon seit 1930. Bis zum heutigen Tag wird es durch den Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) verwaltet.

Dabei werden mehrere Garantiefonds gebildet, die einer notleidenden Bank mit Barzuschüssen oder Darlehen unter die Arme greifen können. Reicht die Hilfe eines Garantiefonds dazu nicht aus, springt der gesamte Garantieverbund ein. Dieser kann zum Beispiel Bürgschaften gegenüber Dritten übernehmen, oder direkt weitere Barmittel zur Verfügung stellen um eine Insolvenz abzuwenden. Zusätzlich bietet der Bundesverband umfangreiche Beratung bei einer notwendigen Sanierung an.

Die Finanzierung der Garantiefonds findet solidarisch durch alle Genossenschaftsbanken statt. Die Abgabe beträgt dabei zwischen 0,05% und 0,2% der Spareinlagen. Geschützt sind damit alle Spareinlagen und darüber hinaus auch Inhaberschuldverschreibungen der einzelnen Banken.

Dieses Einlagensicherungssystem der Volksbanken und Raiffeisenbanken ergänzt zusätzlich die gesetzliche Einlagensicherung. Im Schadensfall kommt zunächst die gesetzliche Einlagensicherung zum Tragen, darüber hinausgehende Ausfälle werden vom Einlagensicherungssystem übernommen. Sämtliche Einlagen der Kunden sind damit 100% vor Ausfällen auch im Fall einer Insolvenz geschützt.

Kunden können direkt bei der Bank nach der Zugehörigkeit zum Sicherungssystem fragen und werden dann dort darüber informiert.

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