Sparerfreibetrag

Der Sparerfreibetrag bezeichnete in den Jahren 1975 bis 2008 die Höhe der Kapitaleinkünfte die pro Steuerzahler steuerfrei waren. Durch die Einführung der Abgeltungssteuer am 1. Januar 2009 wurde der Sparerfreibetrag durch den Sparer-Pauschbetrag ersetzt. Dieser nimmt im Prinzip dieselbe Funktion war, nämlich jedem Bürger einen gewissen Freibetrag einzuräumen der nicht besteuer wird. Nur Kapitaleinkünfte die über dem Sparerfreibetrag lagen mussten demnach versteuert werden.

Um den Einzug von Quellensteuern zu verhindern konnte bei Kreditinstituten Freistellungsaufträge für die Höhe des Sparerfreibetrags gestellt werden. Diese Freistellungsaufträge konnten auch für Teile des Sparerfreibetrags bei jeweils verschiedenen Banken gestellt werden. Über eine zentrale Stelle der Steuerverwaltung wurde sichergestellt, dass nur Freistellungsaufträge in Höhe des Sparerfreibetrags gestellt werden. Wird es versäumt einen Freistellungsauftrag zu stellen, so kann man diesen Fehler in der Einkommensteuererklärung korrigieren. Dazu ist allerdings die zusätzliche Abgabe der Anlage KAP (Einkünfte aus Kapitalvermögen) notwendig. Allerdings erhält man die Steuer dann erst im neuen Jahr zurück erstattet.

Eingeführt wurde der Sparer-Freibetrag im Jahr 1975, damals noch unter dem Namen Grundsparförderung. Nachfolgende Aufstellung zeigt die Höhe des Sparerfreibetrags von der Einführung bis zur Ablösung im Jahr 2009 durch den Sparer-Pauschbetrag.

  • 2007-2008 750€
  • 2004-2006 1.370€
  • 2002-2003 1.550€
  • 2000-2001 3.000DM
  • 1993-1999 6.000DM
  • 1990-1992 600DM
  • 1975-1989 300DM

An den Zahlen ist klar erkennbar das sich der Freibetrag anfangs stetig erhöht hat – von 1975 bis 1999 um das ca. 20 Fache, dann wurde der Freibetrag stetig nach unten korrigiert.

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