Tagesgeld für Minderjährige

Viele Eltern möchten bereits in jungen Jahren für ihre Kinder ein Tagesgeldkonto anlegen, damit diese bereits mit einem kleinen Vermögen ins Leben starten können. Schließlich werden Kinder schnell groß und haben dann jede Menge Wünsche: Der Führerschein oder das erste Auto stehen meist weit oben auf der Wunschliste und sind nicht billig.

Konten für Minderjährige unterliegen einem besonderen Schutz und dürfen nur auf Guthabenbasis geführt werden. Bei einem Tagesgeldkonto ist ohnehin nichts anderes möglich, deswegen gibt es hier keine Probleme.

Die Eröffnung des Tagesgeldkonto erfolgt durch eine Zustimmungserklärung der Eltern zur Kontoeröffnung. Beim PostIdent-Verfahren muss dann der (Kinder-)Ausweis des Kindes sowie der Ausweis des Erziehungsberechtigten vorgezeigt werden. Soll das Tagesgeldkonto für ein Baby eröffnet werden, ist dafür die Geburtsurkunde notwendig.

Besonders sinnvoll ist eine frühe Geldanlage, da jedes Kind den Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 Euro nutzen kann. Das bedeutet für Zinseinkünfte bis zu diesem Betrag fällt keine Steuer an. Doch Vorsicht: Legen Eltern das eigene Geld auf dem Tagesgeldkonto des Minderjährigen an, weil der Freistellungsauftrag der Eltern bereits ausgeschöpft ist handelt es sich um einen sogenannten Gestaltungsmissbrauch der vom Finanzamt nicht gern gesehen wird. Auf das neu eröffnete Tagesgeldkonto des Kindes gehört daher nur Geld, dass dem Kind geschenkt wurde und später vom Kind verwendet werden kann.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.