NEU: VTB Direktbank Festgeld mit monatlicher Zinszahlung

VTB Direktbank Tagesgeld und FestgeldDie VTB Direktbank reagiert auf Kundenwünsche und bietet nun für das Festgeldkonto auch eine monatliche Zinszahlung an. Damit eignet sich das Angebot nun auch für Anleger, die sich ein zusätzliches Einkommen aufbauen möchten, das jeden Monat zur Verfügung steht.

Die Konditionen liegen nur geringfügig unter den Zinssätzen bei der jährlichen Zinszahlung. Zudem profitieren Anleger von einer höheren Flexibilität und können sich eine monatliche Einkommensquelle schaffen.

Die neuen monatlichen Zinszahlungen können Sie natürlich auch mit dem Startguthaben kombinieren. Alle Neukunden, die im Aktionszeitraum vom 12.03.2012 bis zum 25.04.2012 ein Festgeldkonto mit einem Mindestanlagezeitraum von 3 Jahren und einem Mindestanlagebetrag von 5.000 Euro eröffnen, erhalten das Startguthaben in Höhe von 25 Euro gutgeschrieben.

Jetzt Festgeldkonto eröffnen …

Die Konditionen in der Übersicht:

Bei den tagesgenauen Laufzeiten

Laufzeit jährliche Zinszahlung
monatliche Zinszahlung
31-89 Tage
2,20% 2,15%
91-179 Tage
2,30% 2,25%
181-359 Tage
2,40% 2,35%
361-1079 Tage
2,20% 2,15%

Bei den vorgegebenen Laufzeiten

Laufzeit jährliche Zinszahlung
monatliche Zinszahlung
3 Monate
2,30% 2,25%
6 Monate
2,40% 2,35%
12 Monate
3,00% 2,95%
18 Monate
3,00% 2,95%
24 Monate
3,00% 2,95%
36 Monate
3,80% 3,75%
48 Monate
4,00% 3,95%
60 Monate
4,00% 3,95%
96 Monate
4,00% 3,95%
120 Monate
4,00% 3,95%

Fazit: Die monatliche Zinszahlung ist ein guter Weg um sich ein monatliches Zusatzeinkommen zu schaffen. Zudem besteht für Neukunden die Möglichkeit noch bis zum 25. April 25 Euro Startguthaben zu sichern. Damit ist das VTB Direktbank Festgeld weiterhin eines der besten Festgeldkonten in unserem Festgeld Vergleich.

14 Gedanken zu „NEU: VTB Direktbank Festgeld mit monatlicher Zinszahlung“

  1. Für ein Learning ist es doch besser, auch mal eine falsche Aussage zu veröffentlichen, dann aber diese mit fundiertem Wissen zu wiederlegen. Immerhin könnten solche Fragen doch des öfteren auftauchen und werden so leichter und schneller gelöst.

  2. Hallo, ja das ist richtig. Aber vielleicht lesen einige Leute nicht alles bzw. weiter und dann bleibt so eine falsche Aussage im Raume stehen. Verschiedene Meinungen zu einer Sache sind ja auch o.k., aber wenn ein Kommentar / Sachverhalt nachweislich und ohne jeden Zweifel zu 100% falsch ist, sollte diesen meiner Meinung nicht veröffentlicht werden. Aber das ist natürlich letztlich ihre Sache und obliegt ihrer Entscheidung. In dem Sinne – Schöne Ostern.

  3. @ Marc : Verbreiten Sie hier bitte nicht so einen Blödsinn !

    @Redaktion : Es ist unverantwortlich von IHNEN so einen falschen Kommentar hier überhaupt zu veröffentlichen und damit die Leute zu verunsichern.

  4. Ich sag ja immer wer lesen kann ist absolut im Vorteil. Hallo Marc wenn Du hier schon was reinschreibst dann mach dich doch bitte vorher kundig. Schöne Ostern euch allen

  5. Oh – sorry aber das ist komplett falsch. Die gesetzliche Einlagensicherung gilt pro Kunde pro Bank pro Land. Sprich bspw. habe ich 100.000 bei Bank1 und 100.000€ bei Bank2 sind beide zu 100% abgesichert, egal ob diese im selben EU-Land sind oder nicht. Siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Einlagensicherung#Gesetzliche_Einlagensicherung

    Wichtig – die 100.000€ gesetzliche Einlagensicherung zu 100% gelten pro Kunde pro Land und pro Bank, denn jede Bank unterliegt einzeln diese Absicherung.

  6. @ Gast:

    Ich wollte damit folgendes ausdrücken:

    Wenn Du z.B. 80.000.-EUR bei der BoS hast und nun 30.000.-EUR bei der VTB anlegen möchtest, dann hast Du zwar auf zwei Institute 110.000.-EUR verteilt aber die Grenze liegt bei 100.000.-EUR. Soll heissen die Sicherung gilt eben nicht pro Institut und man sollte das bei seinen Investitionen mit einplanen sofern man im 6-stelligen Bereich Geld anlegt.

    lg

  7. Entscheidend ist Tag der Wertstellung der Zinsen. Werden diese im Jahre 2011 von der Bank wertgestellt betrffen Sie das Steuerjahr 2011. Wertstellung ab 1.1.13 betreffen dann das Steuerjahr 2013. Also bei Abschluss eines 1 jährigens Festgeldes ab 1.5.12 ( Laufzeit dann ja 1.5. 12 bis 1.5.13 ) werden dann beide Freistellkungsaufträge “ berührt „. Und natürlich beträgt die Einlasensicherung nicht 100.000 Euro pro Land oder “ Einmalig “ , sondern gilt immer pro Kunde pro Bank. Also kann man durchaus z.b. 300.000 Euro bei 3 verschiedenen Banken in Österreich anlegen oder bei verschiedenen Banken in verschiedenen Ländern. Die sind ducrh die gestezliche Einlagensicherung dann vollkommen abgedeckt.

  8. @ Marc

    bedeutet der Halbsatz „sofern du nichts bei anderen ausländischen Banken hast“, dass die gesetzliche Einlagensicherung i. H. v. 100.000 € nur einmal in Anspruch genommen werden kann? Soweit ich das beurteilen kann, wird die Sicherung beispielsweise bei der VTB vom österreichischen Einlagesicherungsfond und bei Moneyou vom holländischen Einlagesicherungfond zugesagt. Ich habe jedenfalls nirgendwo gelesen, dass sie auf eine einmalige Anlage bei einer ausländischen Bank begrenzt ist.

  9. Wenn ich am 01.05.2011 1-jähriges Festgeld (3%) mit monatlicher Zinszahlung nutze, welcher Sparerfreibetrag wird dann berührt, der von 2011 oder von 2012, oder gar 2011 & 2012?

  10. Hi Erik,

    habe seit einem Monat Festgeld bei der VTB, ich hoffe also dass es sehr sicher ist dort *g*

    Da die Bank unter der Niederlassung in Österreich geführt wird gilt die EU Sicherung von 100.000.-EUR sofern Du nichts bei anderen ausländischen Banken hast.

    lg

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