Zinsgutschrift

Die Zinsgutschrift erfolgten auf dem Sparbuch immer einmal im Jahr. Man konnte dann zur Bankfiliale gehen und die Zinsen nachtragen lassen. Inzwischen hat sich einiges geändert, die Zinsgutschrift findet nicht mehr nur jährlich sondern unterjährig statt. Das bedeutet mehrmals pro Jahr also zum Beispiel monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich. Der Vorteil für den Kunden liegt auf der Hand, er muss nicht mehr bis zum Jahresende warten, sondern hat seine Zinserträge schneller auf dem Konto.

So lässt sich zum Beispiel ein monatliches Zusatzeinkommen erzielen, indem ein großer Geldbetrag auf ein Tagesgeld- oder Festgeldkonto angelegt wird. Zudem werden die gutgeschrieben Zinsen, sofort wieder verzinst. Es tritt also der Zinseszins-Effekt in Kraft, der für eine noch schneller Vermehrung des Vermögens sorgt.

Die Zinsgutschrift muss dabei nicht zwingend etwas mit der Zinsberechnung zu tun haben. Ändert sich zum Beispiel durch eine Ein- oder Auszahlung der Anlagebetrag so ist dies für Zinsberechnung natürlich von Relevanz. Die Zinsgutschrift erfolgt trotzdem erst zum vereinbarten Termin. Die Zeit zwischen zwei Zinsgutschriften wird Zinsperiode genannt. Es handelt sich also um den Zeitraum, den das Geld angelegt sein muss um die vollen Zinsen einzubringen. Wird vorher ein Teil oder der komplette Anlagebetrag abgezogen, so wird die Zinsgutschrift anteilig berechnet. In der Regel wird für die Zinsgutschrift mit tagesaktuellen Beträgen gerechnet.

0 Gedanken zu „Zinsgutschrift“

  1. Wenn Sie kündigen, werden die Zinsen innerhalb der nächsten Tage (zusammen mit dem Guthaben) ihrem Referenzkonto oder dem in der Kündigung angegebenen Konto gutgeschrieben. Gleichzeitig empfehlen wir, den Freistellungsauftrag für mit zu kündigen, dann gilt dieser nicht mehr für das Folgejahr.

  2. Wann werden die Zinsen ausgezahlt, wenn ich das Konto im Verlauf des Jahres kündige?
    Kann ich meinen Freistellungsantrag bei einer Künidgung mit begrenzter Gültigkeit bestehen lassen.

    Beispiel: Ich kündige am 21.08.2012 und der Freistellungsantrag soll nur für 2012 gelten, ist das möglich?

    MfG Alexander

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