Neben einem freiwilligen Einlagensicherungsfonds und weiteren Sicherungseinrichtungen sind alle Länder der EU durch die Richtlinie 94/19/EG und 97/9/EG zu einer gesetzlichen Einlagensicherung verpflichtet.
Diese gesetzliche Einlagensicherung muss derzeit mindestens 50.000€ pro Kunde zu 100% absichern – sprich die gesetzlichen Regelungen des jeweiligen EU-Landes müssen mindestens diesen Betrag bspw. bei Tagesgeld oder Festgeld schützen.
Ab dem 31.12.2010 gilt dann aber entsprechend der doppelte Mindestbetrag pro Kunde – dann sind 100.000€ der Einlagen zu 100% abgesichert (zusätzlich dann auch 90% der Verbindlichkeiten aus sog. Wertpapiergeschäften bis 20.000€ – bspw. für den Fall einer Bankenpleite).
In Deutschland wurde diese Vorgabe durch das neue Einlagensicherungsgesetz im Juli 2009 umgesetzt. Als Entschädigungseinrichtungen bestehen in Deutschland die EdB, die VÖB und die EdW – zuletzt in Erscheinung getreten ist dabei die Entschädigungseinrichtung Deutscher Banken (EdB) bei der NOA-Bank Pleite – damals zahlte die EdB innerhalb weniger Tage die bis 50.000€ abgesicherten Kundengelder an die Betroffenen aus.
Derzeit ist die EU-Richtlinie in den einzelnen Ländern aber noch recht unterschiedliche umgesetzt. Einige Länder haben schon jetzt eine Einlagensicherung von 100.000€, andere mehr und einige werden diese Vorgabe wohl erst Anfang 2011 umsetzen (Angaben nur für natürliche Personen).
- Belgien – 100.000€ (Stand 02/2010)
- Dänemark – 100.000€ (Stand 10/2010)
- Deutschland – 50.000€ (Stand 01/2010)
- Estland – 782.330EEK – ca. 50.000€ (Stand 10/2008)
- Finnland – 50.000€ (Stand 10/2008)
- Frankreich – 70.000€ (Stand 08/2008)
- Griechenland – 100.000€ (Stand 11/2008)
- Großbritannien – 50.000GPB – ca. 60.000€ (Stand 12/2010)
- Irland – 100.000€ (Stand 09/2008)
- Italien – 103.291€ (Stand 08/2008)
- Luxemburg – 100.000€ (Stand 01/2010)
- Niederlande – 100.000€ (Stand 01/2010)
- Österreich – 100.000€ (Stand 10/2010)
- Polen – 50.000€ (Stand 10/2010)
- Portugal – 100.000€ (Stand 10/2010)
- Schweden – 50.000€ (Stand 10/2010)
- Spanien – 100.000€ (Stand 10/2010)
- Ungarn – 50.000€ (Stand 02/2010)
Quelle: Wikipedia – Einlagensicherung
Für Sie als Anleger wird die höhere Einlagensicherung interessant, wenn Sie Anlagen aus dem europäischen Ausland bevorzugen – das sind bspw. das Bank of Scotland Tagesgeld (Großbrittannien) oder das BIGBANK Festgeld (Estland) zu nennen – ab dem nächsten Jahr wird auch hier eine höhere Absicherung gelten.
Insbesondere in Estland wird es ab dem 01.01.2011 einige Neuregelungen geben, denn dann wird dort auch der Euro als Landeswährung eingeführt.
Spanien: Da ich es mir im Alter von 62 Jahren gegönnt habe auf die Kanaren zu ziehen, hatte ich ein Giro-Konto bei der CAM (Caja Mediterraneo) eröffnet und mich dort mit 500 Anteilen eingekauft für knapp 3000 € (man zahlt dann quasi keine lf. Gebühren), alles ähnlich wie bei deutschen Genossenschaftsbanken. Mittlerweile ist die CAM, so wie einige andere span. Großbanken pleite und die Aussicht etwas von dieer Einlage wiederzusehen soll gering sein.
Also Vorsicht mit solchen Anteilen !
Oh je, oh je….
Was ein Sicherungsfonds wert ist, wenn es zum Schlimmsten
kommt (Zusammenbruch ganzer Staaten aufgrund der Schuldenproblematik)
ist doch hier die Frage.
Mittelfristig geht es um nicht weniger als um den Erhalt des Papiergeldsystem. Prognostizierte Erfolgsquote bestenfalls 50:50.
Darum Sachwerte und nochmals Sachwerte !
(Aber auch das kann enteignet werden und somit ist, man ahnt
es schon, auch der angeblich so sichere Sachwert eben nicht sicher.
Not bricht jedes Gebot !
Alles über die gesetzliche Mindest-Einlagensicherung hinaus ist auf keinen Fall gesichert. Egal bei welcher Bank und was die Bank von sich gibt! Hat vor kurzem sogar das Landgericht Berlin bestätigt:
http://www.handelsblatt.com/urteil-mit-sprengkraft-was-die-einlagensicherung-wirklich-wert-ist;2706738
Die Einlagensicherung ist somit nicht mehr wert als die Wahlversprechen unserer Regierung…
Der noa Bank bzw. deren Konzept (gut gemeint und schlecht gemacht…) trauere ich ja heute noch immer ein wenig hinterher… Aber mal ganz ehrlich – wer dort mehr als 50.000€ angelegt hatte, war doch selbst schuld. Die (geringe) Sicherungsgrenze ohne zusätzliche Einlagensicherungsfonds war doch von vornerein bekannt!.. Zumal alles auf eine Karte zu setzen ohnehin nie empfehlenswert ist!
Stimmt durchaus – hätte Deutschland dies früher getan, hätte man auch bei der NOA Bank weitere verlorene Gelder erstatten können. Leider war die NOA Bank nicht einem Einlagensicherungsfonds angeschlossen.
Denn normalerweise sind so gut wie alle Banken einem solchen Fonds angeschlossen und sichern damit ein Vielfaches der Gesetzlichen Einlagensicherung ab.
Aber ab dem 31.12.2010 sind es ja dann auch in DE endlich 100.000€ gesetzliche Einlagensicherung.
Die eigentliche Sauerei ist doch, das Deutschland mit bisher nur 50.000 Euro ganz am Ende der Skala steht.
Die meisten anderen Länder – selbst Pleitekandidaten wie Griechenland und Irland haben schon seit 2008 die 100.000 Euro Sicherungsgrenze.
Es wurde mehr als Zeit, das Deutschland nun endlich und gerade mal auf dieses Niveau gleichzieht.
Mann kann sich wirklich die Frage stellen, warum dies erst jetzt nach Zwang durch die EU so spät umgesetzt wurde und nicht auch in 2008 wie viele andere Länder gleich auf 100.000 Euro die Grenze hoch gesetzt wurde.
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