Neue Zinssätze beim BIGBANK Festgeldkonto

BIGBANKAm Montag passte die BIGBANK bereits die Konditionen des Festgeldkontos an. In den meisten Fällen konnten wir uns um eine Zinserhöhung freuen. Der Maximalzins hat sich dabei allerdings nicht verändert, denn dieser liegt nach wie vor bei 3,15% Zinsen jährlich.

Interessante Veränderungen gab es vor allem bei den kürzeren Laufzeiten bis zu vier Jahren. So konnte beispielsweise bei der einjährigen Laufzeit eine Erhöhung um 15 Basispunkte von 1,60% auf 1,75% jährlich beobachtet werden. Auch bei der zweijährige Anlagedauer wurde kräftig um 30 Basispunkte erhöht und liegt nun bei 2,10% (vorher 1,80%) jährlich. Auf Grund der ständig sinkenden Tagesgeldzinsen, sehen viele Anleger kurzzeitige Festgeldkonten als gute Alternative zu einem Tagesgeldkonto.

Die Zinsveränderungen im Detail:

Laufzeiten vorheriger Zins Aktueller Zins (ab 17.06.2013)
Zinssätze bei Anlagesummen ab 10.000 €
1 Jahr 1,60% 1,75%
2 Jahre 1,80% 2,10%
3 Jahre 2,30% 2,40%
4 Jahre 2,55% 2,45%
7 Jahre 3,00% 3,10%
10 Jahre 3,10% 3,15%

Angelegt werden kann ab einer Mindesteinlage von 1000 EUR zu Laufzeiten ab 12 Monaten bis zu 10 Jahren. Außerdem gibt es bei der BIGBANK keine Maximalanlagesumme, wie bei anderen Banken meist üblich. Die Zinszahlungen können optional jährlich oder am Ende der Festgeldperiode getätigt werden.

Jetzt Festgeldkonto eröffnen …

Die BIGBANK sichert Kundeneinlagen gemäß der Richtlinie Nr. 94/19/EG und 97/9/EG der EU und dem Gesetz des Sicherheitsfonds, womit die Einlagen bis zu einer Summe von 100.000 EUR pro Kunde zu 100% abgesichert sind.

6 Gedanken zu „Neue Zinssätze beim BIGBANK Festgeldkonto“

  1. Wie man nach den bitteren Erfahrungen mit Kauphting Edge und Island noch Geld in einem ebenfalls “ Zwergenstaat “ wie Estland anlegen kann verstehe wer will. Man muss da schon gewaltig Risikobereit sein um das zu tun.
    Zu der Versteuerung :
    “ Der Kapitalertrag wird in Estland nicht versteuert und das Zinseinkommen wird komplett ausgezahlt. Die BIGBANK ist verpflichtet das estnische Finanzamt zu informieren. Anschließend wird auch das deutsche Bundeszentralamt für Steuern über alle deutschen Einleger und deren Kapitalerträge unterrichtet. Es ist die Pflicht des Einlegers, dem deutschen Finanzamt die Kapitalerträge zu melden.“
    https://www.bigbank.de/hilfe-und-info

    Also Vorsicht vor allem für Leute die eine NV-Bescheinigung haben und dann ja keine Steuererklärung mehr machen müssen. Diese MÜSSEN dann eine Einkommenssteuerklärung abgeben, da bei Zinszahlungen aus dem Ausland IMMER eine Steuererklärung abzugeben ist. Das Bundeszentralamt für Steuern informiert lückenlos das heimische FA und deis wird dann zur Einkommenssteuerklräung ultimativ aufforden – gegebenfalls sogar für viele Jahre rückwirkend. Diese Prozedere hat dann zur Folge das die NV-Bescheinigung vom FA sofort zurückgefordert wird und keine neue auch später einmal mehr ausgestellt wird – zumindest solange ein Konto im Ausland existiert. Böse Falle also für alle die eine NV-Bescheinigung besitzen.

  2. Estland ist im Verhältnis ein sehr solides Land.Kaum Schulden solite Wirtschaft.Da gibt schlimmeres auch wenn es nur sehr klein ist.

  3. In “ Zeiten wie diesen “ legt man doch sein sauer verdientes Geld nicht in Tages-/Festgeld an und schon mal gar nicht bei so einer Peanuts Bank irgendwo in Estland. Ich bitte euch…

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