BaFin verhängt Moratorium gegen NOA Bank

NOA Bank mit BaFin Moratorium belegtUnd nochmal die NOA Bank – entgegen den heutigen Aussagen vom Firmengründer Josic hat nicht er ein Ende der Bank bei der BaFin beantragt – ganz im Gegenteil.

Wie uns die BaFin gerade per Telefon mitteilte (18.08.2010 – 19:25 Uhr) – hat sie selbst ein Moratorium gegen die NOA Bank ausgesprochen.

Begründung – „… Entgegen den Aussagen von Herr Josic (mit dem die BaFin nach eigenen Aussagen schon seit mehreren Wochen keinen Kontakt mehr hat) hat die BaFin selbst soeben ein Moratorium gegen die NOA Bank verhangen – sprich – um Kundengelder vor dem Abfluss ins Ausland zu sichern, wurden alle Konten der NOA Bank bis auf weiteres gesperrt. Man ziehe damit die Konsequenzen aus der Insolvenz der NOA Factoring – da man befürchtet / davon ausgehen muss dass auch die NOA Bank selbst davon betroffen ist bzw. sein wird.

Kunden können also erst einmal beruhigt sein – Ihre Einlagen sind vor einem Abfluss gesichert – nur selbst können die Kunden vorerst auch nicht an ihr Geld gelangen. Hochrangiges Ziel der BaFin ist es aber gewesen, einen ausländischen bzw. inländischen Abfluss der Gelder zu verhindern.

Wie es weiter geht wird morgen Vormittag offiziell von der BaFin bekannt gegeben – bei uns konnten Sie die offizielle Meldung aber vorab schon lesen 😉

Zur Erläuterung – Moratorium bei Wikipedia

Nachtrag – 18.08.2010 – Hier noch offizielle Bestätigung der BaFin

0 Gedanken zu „BaFin verhängt Moratorium gegen NOA Bank“

  1. Stimmt – sollte aufgrund der Finanzkrise noch eine Bank ins Straucheln kommen (was wir nicht hoffen und denken) dann könnte der Schirm durchaus greifen.

    Bei der NOA Bank war dies aber nicht durch die Finanzkrise der Fall – sondern eher schlecht gewirtschaftet und mit der Tochter in die Insolvenz getrieben. Schade – gute Idee, schlecht umgesetzt.

  2. Daraus sollten Bankkunden jetzt allerdings nicht schließen, der Merkel-Schirm sei de facto bereits ausgelaufen. Wenn sich eine zukünftige Bankenschieflage ursächlich auf die Finanzmarktkrise zurückführen lasse, gelte der Merkel-Schirm weiterhin. Es komme eben auf den Einzelfall an.

  3. Abzuwarten ist aber noch ob es per Rechtsstreit zu einem Erfolg kommen kann – immerhin hat die NOA Bank ja mit 100% Absicherung (durch Frau Merkel und die Bundesregierung) geworben.

    Was im Übrigen die SWK Bank auch immer noch macht. Ob das alles so rechtens ist???

  4. Habe auch gerade die News der BaFin gelesen. Hier: http://www.bafin.de/cln_161/nn_722758/SharedDocs/Mitteilungen/DE/Service/PM__2010/pm__100825__noabank__insolvenzantrag__entschaedigung.html

    Danach werden alle Kunden der NOA Bank bis 50.000€ entschädigt – darüber angelegtes Vermögen ist wie Erwarten leider futsch, da nicht abgesichert.

    Wie ich schon vor 1 Woche vermutet habe hat sich nun die Kanzlerin (bzw. das Bundesfinanzministerium zu ihrer „Sicherheit“ gegenüber dem Sparer gemeldet – und zwar können Anleger nicht auf den Merkel Rettungsschirm hoffen. Denn dieser galt nur für die Finanzkrise – und mit der hat die NOA Bank mitnichten nicht einmal im aller weitesten Sinne etwas zu tun.

    Sorry…

  5. Wer mehr als die gesetzlich garantierten 50.000 Euro bei der Noa Bank investiert hat, bekommt ein Problem. Denn das Bundesfinanzministerium erteilte Hoffnungen darauf, auch für die Noa Bank können der sogenannte Merkel-Schirm gelten, eine klare Absage. Ein Sprecher verwies auf Anfrage darauf, dass die Merkel-Garantie im Kontext der Finanzmarktkrise im Oktober 2008 ausgesprochen worden war. Allerdings wurde sie nie in Gesetzesform gegossen. Die Noa Bank sei aber erst im November 2009 an den Start gegangen, ihre Schieflage stehe also nicht mit der Finanzkrise im Zusammenhang. Folglich würde der Merkel-Schirm für die Noa Bank nicht gelten.

  6. Anleger, die bei der Noa Bank, mehr als die gesetzlich garantierten 50.000 Euro angelegt haben, brauchen laut Bundesfinanzministerium nicht auf den Merkel-Rettungsschirm zu hoffen!!!

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